Ist Ihr Geld noch sicher?

Nun hat die Europäische Union im Juli 2020 den „Wiederaufbau“ Europas beschlossen. Offensichtlich knüpft der Gedanke des „Wiederaufbaus“ an das im letzten Krieg zerstörte Europa an. Ein Vergleich mit dem „Marshallplan“ liegt nahe.

Der „Wiederaufbau“ der EU ist eine Leerformel

Beim näheren Betrachten des Gedankens des Wiederaufbaus fällt jedoch auf, dass Europa gar nicht zerstört ist und folglich keines materiellen Aufbaus bedarf. Der „Wiederaufbau“ ist eine Leerformel. Auf dem Weg zur Zerstörung befindet sich hingegen unsere Währung, der Euro. Wie lange dieser Weg noch dauern wird, weiß niemand.

Schulden werden nicht mehr getilgt, sondern mit neuen Schulden ins Unendliche verlängert. Das kann durchaus noch jahrelang gutgehen. Aber die Wirkungen sind für den aufmerksamen Beobachter seit langer Zeit sichtbar. Die „Inflation“ ist ja gar nicht niedrig, sondern sie hat sich ihre Ventile gesucht: Explodierende Immobilien- und Aktienmärkte zeigen, dass sich das Geld seinen Weg sucht.

Es kann also noch lange gutgehen, dieses Verschieben struktureller Probleme in die Zukunft. Bei der Einführung des Euro wurde allerdings ein stabiler Euro versprochen. Es wurden im Maastrichter Vertrag harte Stabilitätskriterien vereinbart. Diese werden meist nicht eingehalten. Vielmehr werden die Stabilitätskriterien „politisch interpretiert“ und damit gedehnt, vielleicht sogar überdehnt.

Die EU-Verträge sehen keine Verschuldung der EU vor

Dann liegt es auch nahe, andere rechtliche Hürden „politisch zu interpretieren“. Eine dieser Hürden ist das vertragliche Verbot, dass die EU Schulden aufnehmen darf (vgl. Art. 310 AEUV idF v. 7.6.2016, ABl. C 202, S. 47-199). Nun aber werden erstmals im Wege eines „Wiederaufbaufonds“ Schulden in bisher ungeahnter Höhe aufgenommen. Der Corona-Fonds soll 750 Milliarden Euro umfassen. Das historisch Neue liegt darin, dass erstmals die EU selbst in erheblichem Umfang Schulden aufnimmt. Das ist ein Tabubruch.  

Es ist anzunehmen, dass die handelnden Personen eine clevere Begründung finden werden (und sie bereits gefunden haben), mit der sich dieses Tun auch juristisch als gangbar begründen lässt. Erfahrungen aus dem faktischen Abschwächen der „harten“ Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrags liegen reichlich vor. Da wird es doch bei etwas gutem Willen gelingen, auch beim Verschuldungsverbot eine rechtliche Konstruktion zu finden, die das Gegenteil rechtfertigt. Dies mindert das Vertrauen in die Stabilität der Währung. Und damit sind wir wieder beim Thema eines jeden einzelnen: „Was tun mit meinem Geld?“

Die Flutung der Märkte mit Geld gefährdet die Geldwertstabilität

Alles Jammern nützt nichts. Viele sind der gut begründbaren Meinung, dass die Flutung der Märkte mit Geld die Geldwertstabilität gefährdet. Das heißt, dass das Geld auf unseren Konten nicht sicher ist. Das betrifft nicht nur Guthaben bei den Banken, sondern alle Geldanlagen, die nicht aus Sachwerten bestehen. Demnach sind auch die Kapital-Lebensversicherung, der Bausparvertrag und die private Rentenversicherung letztlich keine sichere Anlage.

Sie haben Handlungsoptionen für den Schutz Ihres Geldes

Was bleibt, sind einige wenige Handlungsoptionen:

  1. Investieren Sie (wenn Sie noch jung sind), in die beste Ausbildung, die Sie bekommen können. Diese kann Ihnen niemand nehmen. Sie optimieren damit ihre Ertragspotentiale für Ihr gesamtes Leben.

  2. Investieren Sie in selbstgenutztes Wohneigentum, auch wenn die Preise stark gestiegen sind. Natürlich hat das finanzielle Grenzen, und in München wird dies einem Normalverdiener schwer gelingen. Wenn es aber finanziell gerade so machbar ist, dann haben Sie den Vorteil, dass Sie die Immobilienpreise beim Kauf „einfrieren“. Da die Zinsen niedrig sind, können Sie durch eine angemessene Tilgung (mindesten 2%, besser mehr!) Vermögen bilden.

  3. Alternativ oder ergänzend sind breit streuende Aktienindex-Fonds (ETF) eine gute Anlage für ein langfristiges Engagement. Es gibt hier sehr gute Produkte, bei denen die wichtigsten Kriterien sind: niedrige jährlichen Verwaltungskosten in Prozent (TER; sollte um 0,2% p.a. liegen), der Ausgabeaufschlag (sollte Null betragen) und die Streuung der Aktien (sollte möglichst breit und international sein).

Vergessen Sie das Leben nicht. Man darf Geld auch ausgeben und die schönen Seiten des Lebens genießen. Sie müssen ja nicht gleich alles „auf den Kopf hauen“.

Vergessen Sie das Leben nicht

Für die Strategie nach Ziffer 4 („Leben“) spricht auch, dass der Staat, wenn’s eng wird, bei denen zuzugreifen pflegt, die Vermögen haben. Diskussionen über eine Vermögensteuer zeigen in die Richtung, in die es gehen könnte.

Enteignungsähnliche Eingriffe im Ihr Vermögen sind keine Utopie

Wer nun denkt, dass das Zukunftsmusik sei, irrt. Denn eine massive Vermögensabgabe gab es bereits in Deutschland. Geregelt wurde dies im Lastenausgleichsgesetz (LAG), ausgefertigt am 14.08.1952. Wer wissen möchte, wie hoch die damals auferlegten Lasten waren, möge sich einmal § 31 LAG in der alten Fassung des Gesetzes anschauen. Den prozentualen Abgabesatz werde ich hier nicht verraten – er war erheblich. Wenn Sie also einen kleinen Schock haben wollen, was mit Ihrem Vermögen passieren könnte, dann schauen Sie dort mal nach. Wir sollten daraus lernen, dass die Möglichkeit, für lebenslangen Fleiß und Sparsamkeit letztlich bestraft zu werden, zumindest denkbar ist.

Der Autor Andreas Moschinski ist Professor für Finanzen/Controlling an der Hochschule Koblenz und Geschäftsführer der Moschinski Consult GbR in Mainz (https://www.moschinskiconsult.de/).